WENN DER BETRIEB DEN CHEF VERLIERT

Auch eine vorübergehende Krankheit des Inhabers kann den Betrieb gefährden

Dass ein Betrieb stillsteht, kann sehr unterschiedliche Ursachen haben. Ein Brand bringt den Geschäftsbetrieb ebenso zum Erliegen wie eine Überschwemmung oder ein größerer Sturmschaden. Gegen solche Gefahren sind viele Betriebe mehr oder weniger gut abgesichert. Doch ein Grund, der zum Erliegen des Betriebslebens führen kann, wird oft vergessen: Die Erkrankung des Chefs.

In vielen Firmen geht ohne den Chef (fast) nichts. Fällt dieser krankheitsbedingt für längere Zeit aus, spürt man dies empfindlich am Umsatz. Die laufenden Kosten für Personal, Leasingraten, Miete, etc. laufen jedoch weiter. Genau gegen dieses Problem können Sie mit einer Betriebsausfallversicherung Vorsorge treffen. Hierüber kann Ihr Umsatz – inkl. des zu erwartenden Gewinns! – abgesichert werden, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Bei Bedarf können sie auch den Betriebsausfall aufgrund von Sachgefahren (z. B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl,…) mit einschließen. Dieser sinnvolle Versicherungsschutz sorgt also dafür, dass auch im Notfall ausreichend Kapital in Ihren Betrieb fließt. Als Leistung einer Sachversicherung müssen die Schadenszahlungen übrigens nicht versteuert werden. Ein Ersatz für ein Krankentagegeld ist der Schutz hingegen nicht.


Tipp: Das Krankentagegeld ersetzt im Krankheitsfall lediglich Ihr Einkommen – die Betriebsausfallversicherung dagegen hält Ihre Firma am Leben.