Warum eine Pflegezusatz-Versicherung?

Jeder kann von heute auf morgen zum Pflegefall werden. Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. 

Mehr als 3,1 Millionen Menschen in Deutschland sind durch ihre Pflegebedürftigkeit auf fremde Hilfe angewiesen.

Der Pflegefall ist nicht vorhersehbar – sorgen Sie deshalb frühzeitig vor.

Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus. Deshalb ist eine private Pflegezusatzversicherung notwendig:

  • Schützen Sie ihr Vermögen

  • Finanziell unabhängig statt staatlicher Fürsorge

  • Entlasten Sie ihre Familie im Pflegefall

  • Bleiben Sie selbstbestimmt und entscheiden Sie wo und von wem Sie gepflegt werden möchten

04852-54400

Diese Leistungen bieten wir ihnen je nach Versicherer und Tarif:

  • Keine Gesundheitsprüfung

  • Preis-Leistung auf ihre Bedürfnisse angepasst

  • Telefonische oder persönliche Beratung

  • Einfacher Online-Abschluss möglich

  • Keine Wartezeit

  • Umfangreiche Unterstützung wie z. B. Haushaltshilfe und Fahrdienst

  • Zusätzlicher Demenzbaustein möglich

  • Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 2

  • Pflegeplatz innerhalb von 24 Stunden

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Pflege: Das Thema bestimmt die ganze Familie

Praxisbeispiel: Was kostet die Pflege wirklich?

monatliche Kosten für einen Heimplatz

abzüglich Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung

=

Ihre "Pflegekostenlücke" als verbleibender Eigenanteil

=

Gesamtkosten nach 7 Jahren (durchschnittliche Pflegedauer)

Top-Leistungen zu einem günstigen Preis! 

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Ihre Ansprechpartner

 

Stefan Mielke

Stefan Mielke

Vorstand / Diplom Jurist

Stefan Mielke ist Ansprechpartner für die Themen Haftpflicht und gewerbliche Sachversicherungen. Ehrenamtlich ist er in der Bürgerstiftung Brunsbüttel als Mitglied des Vorstandes tätig.

Frank Mielke

Frank Mielke

Vorstandsvorsitzender

Frank Mielke ist Experte für die Bereiche Absicherung von Freiberuflern, Schlüsselpersonen in Unternehmen (Keyman-Absicherung) und Existenzgründern.

Katrin Hansen

Katrin Hansen

Vertriebsassistentin

Katrin Hansen ist als Versicherungsfachfrau für die Angebotserstellung verantwortlich.

FAQ

Wann ist man Pflegebedürftig?

Seit dem 01.01.2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.
Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.
Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.

Wer führt die Einstufung in den Pflegegrad durch?

Soziale Pflegeversicherung: Über den medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK)

Private Pflegeversicherung:
Über die Firma Medicproof (Tochtergesellschaft des PKVVerbands)

Welche Kosten entstehen bei vollstationärer Pflege?

Die durchschnittlichen Kosten pro Monat können im Pflegegrad 1 bei 2.068,86 € und beim Pflegegrad 5 sogar 3.722,82 € betragen. Davon werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung 125 € bzw. 2.005 € übernommen. Somit bleibt in der Pflegestufe 1 ein Eigenanteil von 1.943,86 € und in der höchsten Pflegestufe 5 ein monatlicher Eigenbetrag von 1.717,82 €.

Welche Möglichkeiten der Zusatzversicherung gibt es?

PFLEGETAGEGELDVERSICHERUNG
Für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit, nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit, erhält der Versicherte ein Tagegeld, ohne dass die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen. Das Pflegetagegeld wird nach den fünf Pflegegraden gestaffelt.

PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG
Die Pflegekostenversicherung dient als prozentuale Aufstockung der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung. Verbleibende Kosten, die nach Ausschöpfung des Höchstsatzes der Pflegepflichtversicherung entstehen, können somit gedeckt werden.
Die Pflegekostenversicherung kommt nur für nachgewiesene Kosten auf. Der Versicherte muss also die Rechnung des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
einreichen. Die Kostenerstattung beschränkt sich dabei auf die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführten Leistungen.
Durch die Bindung der Pflegekostenversicherung an den Kassensatz
kann die Leistung geringer ausfallen.

PFLEGERENTENVERSICHERUNG

Die Pflegerente ist, anders als die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung, Bestandteil der Lebensversicherung. Das Risiko, zu einem Pflegefall
zu werden, wird mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung abgesichert. Der Versicherte erhält eine monatliche Rentenzahlung seines Versicherers. Die Höhe des Auszahlungsbetrages richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der Staffelung des gewählten Tarifs und der frei vereinbarten Rente. Die Höhe und Art der tatsächlichen Aufwendungen sowie der Ort der Pflege haben keinen Einfluss auf die
Zahlung.
Der Beitrag zur Pflegerentenversicherung ist tendenziell höher, da der Lebensversicherer, im Gegensatz zu den Krankenversicherungsunternehmen,
seine zugesagte Leistung nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern kann. Jedoch bietet die Pflegerentenversicherung
eine Überschussbeteiligung an, die sich auch zur Beitragsreduktion einsetzen lässt.

Was gibt es sonst noch?

Bei Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 Euro pro Jahr). Bedingt durch die
Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen.
Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren abzuleisten ist, die absicherbaren Sätze begrenzt und in
der Regel nicht ansatzweise ausreichend sind, um die Versorgungslücke zu schließen. Wer auf „regulärem Weg“ Schutz erhalten kann,
fährt mit diesem deutlich besser.

Fazit

Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schützt Versicherte und deren Angehörige vor einer finanziellen
Überbelastung bei Eintritt eines Pflegefalls. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.

Kontakt

Hier finden Sie uns.

Koogstraße 3,
25541 Brunsbüttel

Bürozeiten:
Montags bis Freitags
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Freitags bis 12:00 Uhr)

 

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