Patientenverfügung – schon erledigt?

Endlich Patientenverfügung und Co angehen – Ihre Familie wird es Ihnen im Fall der Fälle danken!

Foto: Goldfaun

Niemand stellt sich gerne vor, wie das so wäre, wenn man sehr schwer erkrankt oder einen schlimmen Unfall hat. Noch schlimmer ist die Vorstellung, in so einem Fall nicht mehr selbst darauf einwirken zu können, was mit einem getan wird. Die moderne Medizin kann einen heute lange, sogar sehr lange, am Leben erhalten. Ob man das im Einzelfall dann noch ein richtiges Leben nennen kann, sei dahingestellt. Sicherlich haben auch Sie gewisse Vorstellungen davon, welche Behandlungen für Sie wünschenswert sind und welche eher eine gruselige Vorstellung. Egal, ob Sie unter allen Umständen am Leben gehalten werden wollen oder nur, wenn zu erwarten ist, dass Sie bei klarem Geiste bleiben, Sie müssen Ihre Vorstellungen schriftlich fixieren. Anders haben Ihre Angehörigen keine Richtlinie, an die sie
sich halten können. Auch ein Durchsetzen bei den behandelnden Ärzten ist anders kaum möglich. Ganz ähnlich sieht es für den Fall aus, dass Sie in einem Lebensbereich betreut werden müssen. Wäre es nicht besser, wenn Sie selbst bestimmen, in wessen Hände Ihre Geschicke dann gelegt werden, und nicht ein Richter, der Sie gar nicht kennt? Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügung, eine Unternehmervollmacht für Selbstständige… – Es kann vieles rechtzeitig geregelt werden. Gerne zeigen wir Ihnen einen Weg auf,
rechtssichere Lösungen zu erhalten. Handeln Sie, bevor Ihre Angehörigen sich wünschen, Sie hätten es getan.

Weiterführende Informationen als Download im PDF-Format:

Patienten-/Betreuungs-/Vorsorgeverfügung

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