Cyber-Police

Jeder Betrieb kann geschädigt werden. Und gleichzeitig andere schädigen!

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Opfer 

Und Mitverursacher

Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Zusätzlich können geschädigte Dritte Schadenersatzforderungen an die betroffenen Unternehmen stellen. Selbst wenn diese nicht aktiv mitgewirkt haben…

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der deutschen Unternehmen wurden 2018 attackiert

€ durchschnittliche Kosten bei kleinen Unternehmen

Fälle von Hackerangriffen in 2016 in Deutschland

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Mit dem Cyber-Risiko-Check der Hiscox Versicherung können Sie innerhalb von 3 Minuten Ihren Bedarf prüfen. Es sind lediglich 6 Fragen zu beantworten!

Warum Sie unter Umständen sogar Schadenersatz leisten müssen!

Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache einen
klaren Standpunkt: Wer durch unzureichende
Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB).
Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen-als auch Fremdschäden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Hinsichtlich der Leistungsinhalte haben wir Ihnen eine kurze Information zusammengestellt.

FAQ

Wer braucht eine Cyber-Versicherung?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Datenmissbrauch: Die Kundendatenbank eines Autohauses wird gehackt. Dabei erbeuten die Täter u. a. sämtliche gespeicherten Kreditkartendaten
der Kunden. Dem Autohaus entstehen Kosten für Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der betroffenen Banken, etc.

Erpressung: Hackern gelingt es, Zugriff auf die Patientenakten eines Allgemeinmediziners zu erlangen. Nachdem die Datenbank erfolgreich
kopiert wurde, schreiben sie den Praxisinhaber per Mail an und drohen mit der Veröffentlichung der Anamnesen – natürlich mit dem Vermerk,
woher die Daten stammen. Gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme via Western Union könne er die Veröffentlichung verhindern.

Sabotage: Ein Auszubildender einer Werbeagentur nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt
er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die
Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet. Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die
in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren – trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es
entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma hat schweren Schaden genommen.

Was ist versicherbar?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten
Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden,
die in Ihrem Betrieb gespeichert waren.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

Was ist zusätzlich versicherbar?

Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem
Umfang:
• Kosten für IT-Forensik
• Rechtsberatung
• Informationskosten
• Kreditüberwachungsdienstleistungen
• Kosten für Krisenmanagement
• Kosten für PR-Beratung
• Betriebsunterbrechungsschäden
• Vertragsstrafen (PCI)
• Lösegeldzahlungen
• Wiederherstellungskosten
• Sicherheitsverbesserungen

Was kann man nicht versichern?

Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann
es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:
• Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht
• Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
• Auswirkungen von Krieg oder Terror
• Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung
• Geldbußen oder Geldstrafen
• Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und
mitversicherter Person
• Garantiezusagen

Was kostet eine Cyber-Versicherung?

Versicherungsschutz gibt es beispielsweise schon ab 20,80 € im Monat (zzgl. Versicherungssteuer). 

Einfach starten!

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